Der Bund ist ein bekannter Begriff aus der theologischen Tradition. Leider hat man aber das hebräische Wort „berít“, genauso wie das entsprechende griechische „diathéke“, mit „Bund“ falsch übersetzt. Ernst Kutsch hat das in seinem Buch „Neues Testament – neuer Bund? – Eine Fehlübersetzung wird korrigiert“ überzeugend dargelegt. Ein „Bund“ suggeriert die Vorstellung, dass zwei Parteien im Sinne eines Bündnisses eine Art Vertrag miteinander schließen, den sie zuvor ausgehandelt haben, und so zu Bundesgenossen werden. So ist es mit dem „Bund“ Gottes nicht. Mit Gott kann der Mensch nichts aushandeln.

Das hebräische „berit“ und das griechische „diatheke“ bezeichnen vielmehr eine einseitige Festsetzung. In meiner Übersetzung habe ich dafür den Begriff „Bestimmung“ gewählt: Einer trifft eine Bestimmung, an die er sich selbst bindet, die einen anderen betrifft. Der andere nimmt diese Bestimmung für sich an, beugt sich darunter, oder lehnt ab.

Gott hatte schon für Abraham und für Israel solche Bestimmungen getroffen. „Ich will dich zu einem großes Volk machen“ ist seine Bestimmung für Abraham. „Ich will euer Gott sein, ihr sollt mein Volk sein“ ist seine Bestimmung für Israel. In der „neuen“ Bestimmung durch Jesus finden diese dann ihre letzte Erfüllung. Die Menschen nehmen sie an oder lehnen sie ab, mit ewiger Konsequenz, denn Gott nimmt seine Bestimmung nicht zurück.

Das griechische Wort „diathéke“ hat auch die Nebenbedeutung „Testament“. Es ist eine alleinige „Bestimmung“ eines Menschen, die mit seinem Tod in Kraft tritt. Überhaupt hat man zu alttestamentlicher Zeit wichtige Bestimmungen mit dem Tod bzw. dem vergossenen Blut von Opfertieren in Kraft gesetzt. Mit dem Vergießen des „Blutes der Bestimmung“ beim Tod von Jesus am Kreuz wurde die neue göttliche Bestimmung in Kraft gesetzt. Mit ihr hat Gott sich festgelegt, dass und wie er Sünden vergibt – genau so und nicht anders. Menschliche Eigenmächtigkeiten sind ausgeschlossen.